Unsere Nutzungsregeln…

(Hinweise zur Nutzung für private Veranstaltungen finden Sie hier)

sollen die gemeinsame Nutzung erleichtern.

Folgende Spielregeln sollen uns die gemeinsame Nutzung des Treffs am Turm erleichtern. Sie entspringen dem gesunden Menschenverstand und der Idee nachbarschaftlicher Rücksichtnahme. Sie haben, wenn auch zuweilen etwas juristisch im Ton, nicht den Zweck Ihre Rechte einzuschränken.

Rücksichtnahme

Bitte verhalten Sie sich rücksichtsvoll gegenüber anderen Besuchern und den Nachbarn des TaT. Besonders an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen zwischen 13-15 Uhr und 22-09 Uhr ist übermäßiger Lärm zu vermeiden.

Reinigung

Bitte halten Sie die Räume des Treffs am Turm in einem sauberen Zustand. Auch die Kinder selbst sind aufgerufen, in ihrem Spielbereich für Sauberkeit zu sorgen. Die Eltern der spielenden Kinder haben dafür zu sorgen, dass das benutzte Spielzeug nach Beendigung des Spielens weggeräumt wird.

Jede Gruppe ist dafür verantwortlich, die Räume (auch WCs) besenrein zu hinterlassen und die Standardbestuhlung ist wiederherzustellen, wenn nicht mit der nachfolgenden Gruppe anders vereinbart. Bitte denken Sie auch an das Ein- und Ausräumen sowie das Befüllen mit Reinigungsmittel der Spülmaschine.

Die Küchenfronten bitte nicht mit Mikrofasertüchern reinigen, da sich sonst die Folienbeschichtung löst.

Den im TaT anfallenden Müll bitte nur in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgen und auf die Mülltrennung in Restmüll, Papier und Kunststoff achten. Glas entsorgt jede Nutzergruppe selbst.

Sorgfalt und Sicherheit

Bitte behandeln Sie die Ihnen zur Nutzung überlassenen Einrichtungsgegenstände sorgfältig. Jede Nutzergruppe ist dafür verantwortlich bei Schäden am Gebäude oder in den Räumen selbst, z. B. am Mobiliar, den Böden sowie bei Verlust von Einrichtungsgegenständen schnellst möglich die Leitung des TAT zu informieren und bei selbst verursachten Schäden oder Verlust entsprechend dafür aufzukommen. Es obliegt der jeweiligen Nutzergruppe im Falle von Beschädigung von Räumen und Einrichtungsgegenständen sowie bei Verlust von letzteren nachzuweisen, dass sie die Beschädigung bzw. den Verlust nicht zu vertreten hat.

Bitte an den Wänden keine Bilder mit Tesa, Nägeln o. ä. befestigen. Langfristig werden im TaT Bilderleisten befestigt, an denen dann Bilder aufgehängt werden können.

Unter Sicherheitsaspekten sind beide Haustüren, die Terrassentüren, die beiden Bürotüren und die Kellertüre in der Zeit von 22 Uhr bis 09:00 geschlossen zu halten. Bei Regen und Unwetter bitte alle Türen und Fenster geschlossen halten.

Durch die Abflussleitungen, insbesondere Küche und WC dürfen keine Abfall- und Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden.

Bitte gehen Sie mit Strom-, Wasser- und Heizenergie sparsam um.

Jugendschutz

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz § 9

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,

2. Andere alkoholhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche unter sechzehn Jahren

weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Rauchen

Wir bitten Sie, in den Räumen des Treffs am Turm nicht zu rauchen.

Notfall

Die Ein- bzw. Ausgangsbereiche sind als Fluchtwege offen zu halten und dürfen nicht versperrt werden.

Bitte keine feuergefährlichen, leicht entzündbaren Stoffe im TaT benutzen oder lagern.

Bei Undichtigkeiten und sonstigen haustechnischen Mängeln, z. B. Heizung, Wasser, Abwasser wenden Sie sich bitte wochentags während der Regelarbeitszeiten an das Gebäudemanagement der Stadt Heidelberg, Frau Lepold, Tel.: 06221-5826210, Sekretariat Tel.: 06221-5826260. Notdienst außerhalb der Regelarbeitszeiten, Feiertags, nachts und Wochenende: Heidelberger Wachdienst (WHD) Tel.: 06221-1378444 (diese Nummer bitte nur bei tatsächlichen Notfällen benutzen).

Feuerwehr im Falle eines Brandes: 112.

Schlüssel

Die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sind verpflichtet, die ihr oder ihm zu den benutzten Räumen überlassenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren und sie keinem Unbefugten zu überlassen. Im Falle eines Verlustes der Schlüssel ist unverzüglich die Leitung des TaT zu unterrichten.

Bitte überprüfen Sie beim Verlassen der Räume

  • Sind alle Außentüren inklusive der Schiebetüren (ab)geschlossen (auch in den kleinen Räumen)?
  • Sind die Außenjalousien nach oben gezogen?
  • Sind alle elektrischen Geräte (außer Kühlschrank), wie Herdplatte, Ofen, Spül- und Kaffeemaschine ausgeschaltet?
  • Sind alle Lichter aus (auch im WC)